Revolution im Straßenverkehr! Regelung "rechts vor links"  abgeschafft! Geschlechtsneutrale Regelung soll abhelfen!

 

Es hat sich angedeutet! Die Bundesregierung setzt im nächsten Jahr neue Maßstäbe in Sachen geschlechtsneutrale Verkehrsregeln.

 

 

Endlich hat man uns gehört!

 

Seit mittlerweile fünf Jahren liegt seitens der aktiven Feministen und Genderbeauftragten die Beschwerde beim Bundesverkehrsministerium auf dem Tisch. Die Regelung "rechts vor links" bei gleichrangigen Straßen verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz. So sei es nicht zu dulden, wenn Frauen auf einer gleichrangigen Straße Männer, die von rechts mit dem Auto angefahren kommen, den Vortritt zu lassen. Dieser Ausdruck des männlichen Patriarchats verstoße deutlich gegen das Diskriminierungsverbot.

 

Straßenverkehr soll geschlechtsneutraler sein!

 

Gerade der Bezug zur gleichrangigen Straße drücke, so heißt es in der Beschwerde, aus, dass alle im Straßenverkehr gleich behandelt werden sollen. Zukünftig sollen sich die Verkehrsteilnehmer untereinander verbal abstimmen, wer zuerst die Kreuzung überqueren solle. Über eine entsprechende Videoüberwachung soll an gleichrangigen Kreuzungen kontrolliert werden, dass sich die Verkehrsteilnehmer untereinander nicht diskriminierend verhalten. Bei einem Verstoß gegen ein solchen Diskriminierungsverbot auf gleichrangigen Straßen droht denjenigen eine Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Bei einem wiederholten Verstoß droht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.